| Einzelheiten über eventuell bestehende Sonderbeiträge in einzelnen
Abteilungen erfahren Sie von den jeweiligen Abteilungsleitungen |
(gültig ab 1. Januar 2010) |
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Monatsbeitrag |
Jahresbeitrag
unter Berücksichtigung des Nachlasses von 10 vH bei Zahlung bis zum 31.1. des laufenden Jahres |
| aktive Mitglieder |
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Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre) |
7,70 € |
83,10 € |
| Ruheständlerinnen und Ruheständler 1) |
7,70 € |
83,10 € |
Erwachsene (ab 18 Jahre bis zum Eintritt in den Ruhestand) |
10,25 € |
110,70 € |
| Wehr- und Zivildienstleistende |
freigestellt |
Familienbeitrag (Eltern und ihre Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) |
24,20 € |
261,30 € |
| passive Mitglieder |
3,45 € |
37,20 € |
| Aufnahmegebühr |
ein Monatsbeitrag |
1) Bitte entsprechenden Nachweis vorlegen
Beitragszahlung
Auszug aus unserer Satzung §7 Abs. 5:
"Die Mitglieder verpflichten sich zur Erteilung einer Lastschrifteinzugsermächtigung."
Für alle Beteiligten ist diese Art der Beitragszahlung bequem, einfach und günstig. Nur einmal ist dem Verein eine Einzugsermächtigung zu erteilen, und dann braucht sich das Mitglied um die rechtzeitige Bezahlung nicht mehr zu kümmern
Auszug aus unserer Satzung §8 Abs. 1:
"Die Höhe der Mitgliedsbeiträge und der Zeitpunkt des Inkrafttretens werden durch Beschluss der ordentlichen Delegiertenversammlung auf Vorschlag des Vorstandes festgesetzt. Sie sind im Voraus fällig und viertel-, halbjährlich oder jährlich zu entrichten."
Die Zahlungstermine sind folgende:
Jährlich (-10% Nachlass) zum 31.1. Halbjährlich zum 31.1. und 15.7. Vierteljährlich zum 31.1., 15.4., 15.7. und 15.10.
Bei verspäteter Zahlung von 14 Tagen oder mehr wird eine Zuschlag von 10% auf den Vierteljahresbeitrag erhoben.
Beendigung der Mitgliedschaft
Auszug aus unserer Satzung §9 Abs. 2:
"Der Austritt ist schriftlich sechs Wochen vor Ende des Geschäftsjahres dem Vorstand gegenüber zu erklären. Für die Austrittserklärung eines Minderjährigen gilt §4 Abs. 2 Satz 2 (siehe Erwerb der Mitgliedschaft) entsprechend."
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